Die langerwartete Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) ist am 16. Oktober 2013 als Beschlussvorlage an den Bundesrat überstellt worden. Voraussichtlich abgestimmt werden kann über die Drucksache 728/13 bei einer der nächsten Bundesratssitzungen. Experten gehen davon aus, dass es zu keinen größeren Veränderungen mehr kommen wird.
Im Vergleich zum ersten Entwurf sind wohl noch einige Punkte geändert worden. So wurde z.B. der Umfang des Rettungswachenpraktikums auf 80 (im Rahmen des 480-Stunden-Lehrgangs) bzw. 140 (960-h-Lehrgang) Stunden reduziert, die verpflichtende Ausbildung in einer psychiatrischen Fachabteilung, die 20 bis 40 Stunden umfassen sollte, wurde herausgenommen und die mündliche Abschlussprüfung soll mindestens 30 Minuten statt wie im Entwurf angegeben 20 Minuten dauern. Auch ist ein internistisches Notfallbild mit nachfolgender Reanimation im Rahmen der praktischen Prüfung nicht mehr obligat.
Weitere Veränderungen: Die Themen Qualität und ökonomische Aspekte im Rettungsdienst wurden in die schriftliche Prüfung aufgenommen, stattdessen ist das Thema „Kommunikation und Interaktion“ mit Patienten in die mündliche Prüfung übernommen worden. Die Stundenkontingente für die einzelnen Themen wurden noch einmal angepasst. In Bezug auf die schriftliche Prüfung ist die Position der Behörde gestärkt worden, diese wählt die Prüfungsaufgaben aus, die von der Schule zuvor vorgeschlagen wurden. Neu ist auch, dass die Wiederholung der Ergänzungsprüfung nach spätestens einem Jahr erfolgen muss.
Die Beschlussvorlage können Sie sich hier herunterladen.
- Links:
- www.notfallsanitaeter.de