In Osnabrück werden zur Stunde die Ergebnisse des Projektes „Niedersächsische Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes“ (NUN) inklusive der Ausbildungsrahmenbedingungen und der Lehrpläne des neuen Berufsbildes vorgestellt. Das Regelwerk bestimmt nicht nur den schulischen Part der Theorievermittlung, sondern schließt auch die beiden anderen Lernorte – Betrieb/Rettungswache und Krankenhaus – und die dort zu leistenden Ausbildungsinhalte mit ein. Entwickelt wurden auch sogenannte NUN-Algorithmen zur notfallmedizinischen Versorgung, die landesweit für die Notfallsanitäter-Ausbildung verbindlich sein werden. Das Papier wurde von einer Expertengruppe unter der Federführung der Johanniter-Akademie Bildungsinstitut Hannover im Auftrage des niedersächsischen Kultusministeriums erstellt. Beteiligt waren neben einem Vertreter der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Niedersachsen/Bremen mehrere niedersächsische Rettungsdienstschulen des DRK, der Johanniter, der Malteser, der Feuerwehren und sonstiger Anbieter wie dem Städtischen Klinikum Braunschweig.
Heute werden erstmals die Projektresultate und damit die Grundlage für die Rahmenrichtlinien des Landes Niedersachsen öffentlich präsentiert. Nach der Einführung durch Prof. Thomas Bals, Leiter des Instituts für Erziehungswissenschaft der Uni Osnabrück, und Kersten Enke, NUN-Projektleiter und Leiter der Johanniter-Akademie Hannover, sowie den Einschätzungen der Situation durch Dr. Uwe Lühmann vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport werden den rund 200 Zuhörern die konkreten Ergebnisse vorgestellt. So referiert John Burrows von der DRK-Rettungsschule Niedersachsen über das Curriculum und seine Anbindung an die verschiedenen Lernorte. Dr. Andreas Flemming, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Landeshauptstadt Hannover, spricht über die niedersächsischen Rahmenalgorithmen zur Aus- und Fortbildung und Frank Scheinichen vom Malteser Schulungszentrum Nellinghof über die Organisation der Lernortkooperationen. Ralf Seebode, ebenfalls DRK-Rettungsschule Niedersachsen, spricht über die Finanzierung der Notfallsanitäter-Ausbildung. Dieser Punkt wird sicherlich auch in der Podiumsdiskussion „Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer zielführenden Notfallsanitätergesetz-Umsetzung“ eine Rolle spielen. Insbesondere da ein Vertreter eines Kostenträgers, Stefan Böhne von der AOK Niedersachsen, hier mit von der Partie ist. Laut Kostenträgern sollen die Kosten übernommen werden, wenn von den entsprechenden Betrieben ein Personalentwicklungskonzept vorliegt. Des Weiteren ist noch unklar, wann der Notfallsanitäter in das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz aufgenommen wird.