Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) hat eine Stellungnahme zur Atemwegssicherung im Sanitätsdienst verfasst. Hintergrund dieser Stellungnahme ist die Entscheidung der Ständigen Konferenz der Landesärzte des DRK, dass im Sanitätsdienst keine extraglottischen Atemwegshilfen (EGA) angewendet werden dürfen. Diese Entscheidung wurde im Rundschreiben „Bundesarzt 04-2018“ am 12. November 2018 veröffentlicht (wir berichteten hier). Diese Anweisung beruht auf der S1-Leitlinie „Prähospitales Atemwegsmanagement“. Der Larynxtubus solle nun aus der Sanitätsausbildung gestrichen und nicht mehr vorgehalten werden. Als Alternative wird die Beatmung mittels Beatmungsbeutel und Maske genannt.
Laut Stellungnahme des DBRD sei festzuhalten, dass diese S1-Leitlinie, an der der DBRD mitgearbeitet hat, noch nicht veröffentlicht wurde. Eine Zitierung verbiete sich deshalb. Das Schüren von Verunsicherung unter den Helfern aus dem Sanitätsdienst und Katastrophenschutz lehne der DBRD ab. Bereits im Pyramidenprozess wurde am 8. Januar 2014 festgelegt, dass ein Training in der Ausbildung zum Notfallsanitäter für die Atemwegssicherung mittels EGA mit Anwendungszahlen von 20x am Phantom und 45x am Patienten durchgeführt werden soll. Die Konsequenz aus dem Nichterreichen der hier geforderten Anwendungszahlen dürfe nicht sein, erst gar keine Atemwegssicherung mit Hilfe einer EGA zu versuchen.
Betrachte man die Vorteile der EGA bei der Reanimation und bewerte die bekannten Nachteile der Beutel-Masken-Beatmung, so sei aus Sicht des DBRD der Versuch einer Atemwegssicherung mittels EGA durch das Sanitätspersonal in jedem Fall sinnvoll und bringt bei erfolgreicher Platzierung deutliche Vorteile. Die Beutel-Masken-Beatmung sei eine sehr schwierige Maßnahme und werde auch unter wissenschaftlicher Betrachtung häufig nicht suffizient beherrscht. Zusammenfassend spricht sich der DBRD deshalb für die Beibehaltung der Ausbildung von EGA bei qualifizierten Helfern aus dem Sanitätsdienst und Katastrophenschutz aus.
Beutel-Masken-Beatmung wird häufig nicht suffizient beherrscht
23.11.2018, 11:33 Uhr
Stellungnahme des DBRD zur Atemwegssicherung im Sanitätsdienst