Der Landkreis Aurich weist in einer aktuellen Pressemitteilung Kritik der Gewerkschaft ver.di im Zusammenhang mit der Bezahlung der Mitarbeiter des Rettungsdienstes zurück. Die von ver.di geforderte Veränderung von Gehaltsstrukturen sei alleinige Aufgabe des Landkreises, der diese im Rahmen von Gesprächen mit Mitarbeitern und den entsprechenden Gremien sowie mit den Kostenträgern die Budgets verhandle. Die von ver.di ebenfalls geforderte Verwendung von Betriebsmittelrücklagen für Lohnsteigerungen würde nach Auffassung des Landkreises zwangläufig zur Zahlungsunfähigkeit der gGmbH führen.
Im Rahmen der jährlich stattfindenden Verhandlungen mit den Krankenkassen sei es dem Landkreis Aurich gelungen, ein Budget zu vereinbaren, das die Gesamtkosten des Rettungsdienstes beinhalte. Die Bildung einer Betriebsmittelrücklage für wiederkehrende Ausgaben wie Löhne, Gehälter, Mieten usw. sei zulässig und gängige Praxis. Die Rücklage von 864.000 € sei über sechs Jahre mit Zustimmung des Kreistages gebildet worden. Die immer höher werdenden Kosten im Rettungsdienst hätten inzwischen auch dazu geführt, dass eine weitere Zuführung zu Betriebsmittelrücklagen im Jahre 2010 mit rd. 3.000 € sehr niedrig ausgefallen sei.
Zum 1. Januar 2005 waren die gesamten Rettungsdienstleistungen vom Landkreis Aurich auf die eigens gegründete gGmbH übertragen worden. Hintergrund war die Forderung der Krankenkassen als Kostenträger nach einer Senkung der Personalkosten im Rettungsdienst außerhalb des damals gültigen BAT. Der Landkreis Aurich sah sich zum damaligen Zeitpunkt vor der Wahl zwischen der Gründung einer eigenen Gesellschaft oder der Beauftragung privater Rettungsdienste zur Durchführung der Leistungen nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz.
Die Forderung von ver.di nach Anwendung des TvöD für alle Beschäftigten sei nicht nachzuvollziehen, so der Landkreis in seiner Mitteilung, da die Gewerkschaft im Nachbarlandkreis durchaus bereit war, mit dem dortigen privaten Rettungsdienstanbieter einen eigenen Haustarifvertrag abzuschließen. Die Beauftragung Dritter mit der Durchführung der Aufgaben nach dem Rettungsdienstgesetz sei im Landkreis Aurich seit vielen Jahren gängige Praxis. So habe der Landkreis Aurich u.a. die Firma promedica (Norderney), den RKSH (Krummhörn) oder das DRK (Juist) mit der Wahrnehmung der rettungsdienstlichen Leistungen beauftragt.