Am morgigen Donnerstag steht bei der 16. Sitzung des Österreichischen Parlaments auch ein „Entschließungsantrag“ zum Thema „Blaulicht für First Responder“ auf der Tagesordnung. Eingebracht wurde der Antrag von Harald Vilimsky (FPÖ) und weiteren Abgeordneten. Darin heißt es: „Die Verkehrsministerin wird aufgefordert, sicherzustellen, dass First Responder im Einsatzfall auch bei Privatfahrzeugen Blaulicht nutzen dürfen.“ Gemäß § 20 Abs. 5 KFG sei es einem eingeschränkten Personenkreis möglich, im öffentlichen Interesse und sofern vom Standpunkt der Verkehrs- und Betriebssicherheit keine Bedenken bestehen, ein Blaulicht zu benutzen. First Responder sind davon jedoch ausgenommen.
In Tirol und Niederösterreich seien in der Vergangenheit, so heißt es in dem Antrag, bereits derartige Anträge gestellt, aber abgelehnt worden. In der Steiermark seien fünf Genehmigungen für First Responder erteilt worden, dabei handele es sich aber nicht um Privatfahrzeuge dieser Personen, sondern ausschließlich um Genehmigungen für Fahrzeuge von Rettungsorganisationen, die von Notärzten bzw. Sanitätern im Dienst der jeweiligen Organisationen benutzt werden.
Das Problem bei der Genehmigung eines Blaulichtes für First Responder stelle derzeit insbesondere die Tatsache dar, dass diese in der Regel im Einsatzfall auf ihre Privatfahrzeuge zurückgreifen. Zudem wurde bislang vor allem wegen der fehlenden gesetzlichen Grundlage darauf verzichtet, First Respondern die Nutzung eines Blaulichts im Einsatzfall zu genehmigen. Seitens des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie werde derzeit nicht an eine Ausweitung des § 20 Kraftfahrgesetz im Sinne einer Aufnahme von First Respondern gedacht.