Der Bremer Senat hat am gestrigen Dienstag beschlossen, dass die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr Bremen für in der Vergangenheit geleistete Mehrarbeit eine pauschle finanzielle Abgeltung in Höhe von 4.300 Euro erhalten. Darauf hatten sich zuvor der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, und der Personalrat der Feuerwehr Bremen geeinigt.
In der Vergangenheit wurde der Lösch- und Hilfeleistungsdienst bei der Feuerwehr Bremen mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Dienstzeit von 56 Stunden geleistet. Im Juli 2005 hatte der Europäische Gerichtshof jedoch festgestellt, dass nach den europäischen Richtlinien auch für Feuerwehrleute nur eine Dienstverpflichtung von bis zu 48 Stunden wöchentlich zulässig ist. Im April 2007 gelang es der Feuerwehr, den Dienstplan auf einen 48-Stunden-Dienst umzustellen. In Bremen wie auch in anderen Teilen der Republik klagten Feuerwehrleute auf einen Ausgleich der zwischenzeitlich zuviel geleisteten Arbeit. In der Rechtsprechung blieb zunächst unklar, in welchem Umfang ein Anspruch auf Ausgleich besteht. Die Entscheidungen der Gerichte waren uneinheitlich, bis das Bundesverwaltungsgericht im Juni dieses Jahres entschied, dass jeder Feuerwehrbeamte ab dem ersten eines Monats nach Antragstellung einen Anspruch auf Vergütung der zu viel geleisteten Arbeit hat.
Es findet ein pauschaler Ausgleich für die in dem Zeitraum vom 1. August 2005 bis 31. März 2007 geleistete Mehrarbeit statt. Er gilt einheitlich für alle Feuerwehrbeamtinnen und -beamte, die Mehrarbeit geleistet haben. Dieser Anspruch wird in Geld ausgeglichen. Die Gesamtsumme für jeden Beamten beträgt 4.300 Euro; dieser Betrag wird in drei Teilbeträgen ausgezahlt. Dies soll jetzt im Rahmen einer Vereinbarung für jeden einzelnen Beamten festgeschrieben werden.