Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“ erstellt und verschickt ihn in diesen Tagen an die zuständigen Ministerien in den Ländern. Das Bundeskabinett soll sich Anfang des nächsten Jahres damit befassen. Laut Entwurf sollen die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste besser miteinander vernetzt und aufeinander abgestimmt werden. Es gäbe Defizite bei der effizienten Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene, die insbesondere zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes führen würden.
Dem Rettungsdienst wird in dem 100 Seiten umfassenden Papier eine zentrale Rolle bei der Ersteinschätzung und Erstversorgung von Notfällen sowie beim Transport in die gebotene Weiterversorgung zugeschrieben. Die medizinischen Leistungen der Rettungsdienste seien aber bisher unzureichend im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung als bloßer Fahrkostenersatz abgebildet. Der Entwurf sieht vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die medizinische Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transports sollen ausdrücklich als Teile der Krankenbehandlung anerkannt und nicht länger allein der Transportauftrag als akzessorische Nebenleistung der Krankenkassen finanziert werden. Wesentlich sei hierfür die Konkretisierung des Leistungsanspruchs im SGB V.
Die Kassenärztliche Vereinigung soll zukünftig sogenannte Akutleitstellen aufbauen, die mit den Rettungsleitstellen vernetzt werden sollen, um Hilfesuchende besser steuern zu können. Die digitale Fallübergabe mit medienbruchfreier Übermittlung bereits erhobener Daten soll wechselseitig möglich sein. Hilfesuchende sollen sich aber auch weiterhin über die Notrufnummer 112 direkt an eine Rettungsleitstelle wenden können. Zur Sicherstellung einer medizinisch notwendigen Erstversorgung von Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf sollen die KV’en verpflichtet werden, durchgängig eine telemedizinische und eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen.
Weitere Punkte des Papiers betreffen die Laienreanimation, die durch ein öffentlich zugängliches bundesweites Kataster von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) gefördert werden soll, sowie die gesetzliche Vorgabe, dass in allen Rettungsleitstellen am Telefon bereits zur Reanimation angeleitet werden soll. Zudem sollen die Rettungsleistellen bundesweit mit Ersthelfer-Apps vernetzt werden.
Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass dem Bund durch die Anschubfinanzierung von Investitionen in die digitale Infrastruktur der Leistungserbringer der Notfallrettung Mehrausgaben in Höhe von 225 Mio. Euro entstehen. Für die Haushalte der Länder und Kommunen könnten lediglich geringfügige Kosten entstehen. Dem würden aber nicht quantifizierbare hohe Einsparungen für die Organisation der medizinischen Notfallrettung durch Vereinheitlichung und Standardisierung von Leistungen und digitalen Prozessen, die perspektivisch Vergabeverfahren, Beschaffungsprozesse und sonstige Verwaltungsaufwände deutlich vereinfachen, gegenüberstehen. Für die gesetzliche Krankenversicherung entstünden jährlich geschätzte maximale Mehrausgaben in Höhe von etwa 140 Mio. Euro. Auch diesen würde „bei vorsichtiger Schätzung ein Einsparpotenzial von ungefähr 705 Mio. Euro pro Jahr“ gegenüberstehen, das in wenigen Jahren erreicht werde. „Weitere Einsparpotenziale durch die zu erwartende Reduzierung von stationären Krankenhausaufnahmen nach Einsätzen des Rettungsdienstes und Inanspruchnahme der Notaufnahmen werden angenommen und auf 240 Mio. Euro geschätzt.“ Auch durch die Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zum Rettungsdienst sollen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen in wenigen Jahren geschätzte Einsparungen in Höhe von etwa 766 Mio. Euro pro Jahr entstehen. Diese dürften im Wesentlichen durch den bedarfsgerechteren Einsatz von Rettungsmitteln erreicht werden. Insgesamt rechnet das Bundesgesundheitsministerium durch die Notfallreform langfristig mit jährlichen geschätzten Minderausgaben von gut 1,3 Mrd. Euro und weiteren noch nicht kalkulierbaren Effizienzgewinnen.

