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Bundeseinheitliche Hilfsfristregelung scheitert an Ländergesetzen

10.03.2016, 09:07 Uhr

Foto: Plusminus

„Plusminus“-Beitrag über rettungsdienstliche Versorgung

In der ARD-Sendung „Plusminus“ wurde gestern Abend ein siebenminütiger Beitrag mit dem Titel „Mangelnde Versorgung – Rettungswagen häufig zu spät“ ausgestrahlt (direkt zum Video geht’s hier). Dem Film der Autoren Gregor Witt und Hans Carl Schultze liegen Recherchen zugrunde, nach denen rund 40% der Rettungsdienste zu spät kommen. Bei ihren Arbeiten wurden die Autoren auch mit dem in der Branche hinlänglich bekannten Problem der unterschiedlichen Ländergesetze konfrontiert: „Bundesweit herrscht bei solchen Einsätzen ein Flickenteppich unterschiedlichster Regeln.“

Die Mindestforderung des Deutschen Rates für Wiederbelebung, dass in 85% der Einsätze die rettungsdienstliche Hilfe 8 Minuten nach dem Eingang des Notrufs in der Leitstelle vor Ort sein soll – und somit bis zu 1.000 Menschenleben pro Jahr in Deutschland mehr gerettet werden könnten –, wird nach „Plusminus“-Recherchen nur in Mönchengladbach und Bottrop erfüllt. 9 der 44 Städte, die verwertbar auf die Anfrage reagiert haben (insgesamt waren 76 Großstädte befragt worden), schafften die 8 Minuten nicht in 90% der Einsätze. 4 kamen zu selten innerhalb von 10 oder 12 Minuten, und in 9 Städten seien sogar 15 Minuten nicht oft genug erreicht worden. Eine Auflistung der Ergebnisse steht hier zum Download zur Verfügung.

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