Der 23. Bundeskongress Rettungsdienst wird von den Kooperationspartnern - Arbeiter-Samariter-Bund, BKS - Unternehmerverband privater Rettungsdienste, Deutscher Berufsverband Rettungsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst - als Fort- und Weiterbildung anerkennt. In der Regel wird die Anwesenheit an beiden Tagen mit 8 Stunden bewertet (z.B. JUH, MHD). Wir weisen darauf hin, dass für die Anerkennung der jeweilige Arbeitgeber zuständig ist.
Als ärztliche Fort- und Weiterbildung wird der vollständige Besuch der Veranstaltung von der Landesärztekammer Hessen mit 9 Punkten anerkannt.
Bundeskongress Rettungsdienst: Anerkennung als Fort- und Weiterbildung
22.05.2007, 09:49 Uhr