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Bundesrat befasst sich mit NotSanG

15.11.2012, 14:54 Uhr

Foto: Bundesrat

„TOP 36“ wird am 23. November verhandelt

In Kürze wird sich der Bundesrat mit dem Entwurf des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) befassen. Auf der 903. Sitzung am 23. November 2012 wird unter Tagesordnungspunkt 36 der „Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ beraten. Das Inkrafttreten des NotSanG ist zum 1. Januar 2014 vorgesehen (RETTUNGSDIENST berichtete).

Allerdings empfehlen der federführende Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten zugleich, das Rettungsassistentengesetz nicht – wie im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehen – bereits zum 1. Januar, sondern erst zum 31. Dezember 2014 außer Kraft treten zu lassen, um einen Nachwuchsmangel im Rettungsdienst und eine Lücke im Bereich der Absolventen im Rettungsdienst im Jahr 2016 zu vermeiden. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf mit dem Ziel zu überarbeiten, zusätzliche Belastungen und Kostenrisiken für die Länderhaushalte zu vermeiden. Die Mitwirkung des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren ist von besonderem Gewicht, kein Bundesgesetz kommt zustande, ohne dass das Gremium damit befasst war.

Mehr über die Beratung im Bundesrat erfahren Sie in der nächsten RETTUNGSDIENST.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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