Der Bundesrechnungshof hat kürzlich ein Gutachten zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Reform der Notfallversorgung veröffentlicht (Geschäftszeichen: IX 1 - 0003351). Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) weist darin vor allem auf Schwächen des Entwurfs hin. Die grundsätzlichen Ziele der Notfallreform – eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung sowie die bessere Vernetzung und Abstimmung der Versorgungsbereiche – werden in dem Gutachten als richtig und überfällig bewertet. Bemängelt wird jedoch, dass der Gesetzentwurf keine Vorgaben zur standardisierten Notrufabfrage macht, weder zum Inhalt noch dazu, welche Stelle diese Abfragen bestimmt und standardisiert. Dass eine notdienstliche Akutversorgung durch die KVen künftig rund um die Uhr angeboten werden soll hält der BWV für grundsätzlich richtig. Allerdings weist er darauf hin, dass die mit dem Gesetzentwurf geplanten Strukturänderungen zu deutlichem Personalmehrbedarf führen könnten.
Die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) wird in dem Gutachten begrüßt. Sie könnten die bestehende Überlastung von Notfallstrukturen verringern und Hilfesuchenden die für sie passende Versorgung vermitteln. Die Einrichtung von INZ gehe aber mit einem hohen bürokratischen Aufwand einher. Auch Aspekte der Wirtschaftlichkeit bei der Regelung der INZ würden nicht ausreichend zur Geltung kommen. Dass bei der Erstattung von Kosten der Rettungseinsätze sich die Zahlungspflichten der Krankenkassen nach Vergütungsverträgen richten sollen, die sie mit den zuständigen Stellen in den Ländern schließen und die sämtliche Leistungen der medizinischen Notfallrettung umfassen, wird in dem Gutachten ebenfalls begrüßt. Beim Wechsel auf ein Vertragsmodell sollten aber konkrete Vorgaben zu den Kosten, die Bestandteil der Vergütungskalkulation für die Beteiligten sind, gemacht werden. Von der in dem Referentenentwurf für einige Maßnahmen der Digitalisierung vorgesehenen Bereitstellung von Mitteln aus dem Sondervermögen sieht der BWV maßgebliche haushalterische Interessen des Bundes bedroht. „Die Bundesmittel sollten nur zusätzlich zu maßgeblichen Investitionsanstrengungen der Länder ausgereicht werden, da es sich etwa bei der Ausstattung der Rettungsleitstellen um eine Aufgabe der Länder handelt“, heißt es in dem Gutachten.

