Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. Damit soll u.a. die auf EU-Ebene verankerte Bereichsausnahme für das Rettungswesen ohne Einbeziehung der reinen Krankentransporte in nationales Recht umgesetzt werden.
In § 107 Absatz 1 Nummer 4 werden die Ausnahmen für Rettungsdienstleistungen geregelt. Sie werden als „Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr“ gesehen, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden. Dazu zählen u.a. die Hilfsorganisationen, die nach Bundes- oder Landesrecht als Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen anerkannt sind. Von der Ausnahmeregelung betroffen sind u.a. Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten, die Brandbekämpfung, die Brandverhütung, die Waldbrandbekämpfung sowie der Einsatz von Krankenwagen als allgemeine und fachspezifische ärztliche Dienstleistungen in einem Rettungswagen. Demgegenüber unterfallen reine Krankentransporte einem vereinfachten Verfahren für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen der EU-Vergaberichtlinien. Gemischte Aufträge für Dienste von Krankenwagen fallen generell unter die Sonderregelung, falls der Wert des Einsatzes von Krankenwagen zur reinen Patientenbeförderung höher wäre als der Wert anderer Rettungsdienste.