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Bundestag beschließt grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Frankreich

26.10.2006, 15:32 Uhr

Foto: H. Scholl

Der Bundestag hat heute dem Gesetzentwurf zum deutsch-französischen Rahmenabkommen vom 22. Juli 2005 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich und zu der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung vom 9. März 2006 zugestimmt. Nach der Umsetzung von Rahmenabkommen und Verwaltungsvereinbarung in nationales Recht wird es Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ermöglicht, regionale Vereinbarungen mit den angrenzenden französischen Departements zu schließen, die den Verhältnissen vor Ort entsprechen. Diese Vereinbarungen können ganz unterschiedliche Bereiche betreffen, so z.B. die Organisation des Rettungsdienstes, die gegenseitige Nutzung von Gesundheitseinrichtungen oder den grenzüberschreitenden Einsatz von Gesundheitspersonal. Gemeinsam ist allen, dass sie den Zugang der Bewohnerinnen und Bewohner des Grenzgebietes zur medizinischen Versorgung verbessern werden.

Dem heute beschlossenen Gesetzentwurf muss noch der Bundesrat zustimmen. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden Rahmenabkommen und Verwaltungsvereinbarung dann im Frühjahr 2007 in Kraft treten.

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