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Bundestag soll Änderung des Notfallsanitätergesetzes diskutieren

20.11.2019, 16:21 Uhr

Foto: M. Schepers

Bundesregierung sieht weiteren Klärungsbedarf


Die Bundesregierung hat mit Schreiben vom 18. November 2019 den vom Bundesrat am 11. Oktober 2019 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes an den Deutschen Bundestag übersandt (Drucksache 19/15274). Dabei weicht die Auffassung der Bundesregierung offensichtlich von der des Bundesrates ab. Denn in der Stellungnahme heißt es, man würde das Ziel des Bundesrates teilen, mehr Rechtssicherheit für die Berufsangehörigen und mehr Handlungssicherheit in Notfallsituationen zu schaffen. Man nehme ebenfalls wahr, dass eine Verbesserung der Rechtssicherheit bei der Berufsausübung ein wichtiges Anliegen sei, das die Länder und die einschlägigen Fachverbände sowie die Berufsangehörigen hätten. Vor dem Hintergrund der am 21. Oktober 2019 im Gesundheitsausschuss durchgeführten Anhörung halte man aber „einen Dialog zwischen den Beteiligten, in den auch Expertinnen und Experten eingebunden werden sollten, mit dem Ziel einer für alle Seiten tragfähigen Lösung für sinnvoll und angemessen.“ Das Bundesministerium für Gesundheit erkläre sich bereit, einen solchen Dialog zu initiieren.

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