Der Bundestag hat am heutigen Freitag in dritter Lesung das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet. Damit wird ein allgemeiner Freibetrag in Höhe von 500 Euro für alle ehramtlich Engagierten eingeführt, den die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ seit langem gefordert hatte. Angehoben wurden mit dem Gesetz zudem die Übungsleiterpauschale auf 2.100 Euro und die allgemeinen steuerlichen Spendenabzugsgrenzen auf 20%.
Hilfsorganisationen begrüßten die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Nach Meinung des DRK verbessere es die Rahmenbedingungen für seine 400.000 Ehrenamtlichen und fördere die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung. Die Tätigkeit der rund 14.000 Erste-Hilfe-Ausbilder sowie der fast 10.000 Kursleiter des DRK werde dadurch erleichtert, dass der Steuerfreibetrag für die Aufwandspauschale angehoben wurde. Auch der Malteser Hilfsdienst äußerte sich positiv über das neue Gesetz, das rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt.
Bundestag stärkt das Ehrenamt
06.07.2007, 15:21 Uhr