Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am späten Donnerstagabend (28. Februar 2013) dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (17/11689) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/12524) zugestimmt. Das Plenum im Bundestag folgte – wie erwartet – der Beschlussempfehlung der Ausschüsse. Als wichtigste Punkte werden genannt: die Anhebung der Ausbildungsdauer auf drei Jahre, die stärkere Vernetzung von Theorie und Praxis sowie die Einführung einer Ausbildungsvergütung.
Nach dem Bundestag muss nun noch der Bundesrat zustimmen, bevor das neue Gesetz in Kraft treten kann: Zunächst werden dessen Ausschüsse das Gesetz beraten, daraufhin wird es voraussichtlich in der Plenarsitzung des Bundesrates am 22. März 2013 abschließend behandelt. Sobald der Bundestagsbeschluss im Bundesrat eingegangen ist, wird dieser umgedruckt und als Drucksache 158/13 zur Verfügung gestellt.
Eine Videoaufzeichnung der 225. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages TOP 16 findet sich hier. Die zu Protokoll gegebenen Reden einzelner Abgeordneter zur Beratung des Gesetzentwurfes (unter TOP 16) finden sich auch im stenografischen Bericht zur 225. Sitzung (Plenarprotokoll 17/225) auf den Seiten 307 bis 312.