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Bundestagsanhörung zum Thema „Notfallversorgung“

04.11.2024, 15:08 Uhr

Foto: S. Drolshagen

Etliche Verbände haben Stellungnahmen zum Reformvorschlag eingereicht


Der Gesundheitsausschuss des Bundestages beschäftigt sich in einer anderthalbstündigen öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 6. November 2024, um 13.30 Uhr mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung (20/13166). Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und auf www.bundestag.de übertragen.

Mit der Reform der Notfallversorgung sollen die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden. Damit sollen die derzeitige Fehlsteuerung der Patientinnen und Patienten sowie die damit verbundenen Überlastungen in den Notaufnahmen und beim Rettungsdienst vermieden werden. Akute Fälle sollen künftig nicht mehr von den Terminservicestellen vermittelt werden, sondern ebenfalls unter der Rufnummer 116117 von sogenannten Akutleitstellen. Deren Vernetzung mit den Rettungsleitstellen soll eine bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten bewirken. Die Akutleitstellen sollen die Behandlungsdringlichkeit anhand eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens beurteilen und die passende Behandlung vermitteln.

Die Rufnummern 112 und 116117 sollen digital vernetzt werden, um Patientendaten einfach übermitteln zu können. Zudem sollen unter der Nummer 116117 für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste zur medizinischen Erstversorgung zur Verfügung stehen. Insbesondere das Angebot einer durchgehend verfügbaren auch kinder- und jugendmedizinischen Telemedizin könne andere Notfallstrukturen entlasten und Versorgungslücken schließen. Vom aufsuchenden und telemedizinischen Dienst sollen vor allem immobile Patientinnen und Patienten profitieren. Für Notfälle sollen außerdem Integrierte Notfallzentren (INZ) flächendeckend eingerichtet werden. Sie sollen rund um die Uhr zentrale Anlaufstelle für die medizinische Erstversorgung sein. Die INZ bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der KVen und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, die digital miteinander vernetzt sind.

Inzwischen haben einige Verbände ihre Stellungnahmen zum Gesetzentwurf eingereicht, darunter der AOK-Bundesverband, der Deutsche Landkreistag gemeinsam mit dem DRK, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der Deutscher Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) und die Bundesärztekammer (BÄK). Zudem liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor.

Weitere Informationen zur Anhörung gibt es hier.

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