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BVRD-Versammlung an der Autobahn

04.08.2006, 17:05 Uhr

Wie vor wenigen Wochen angekündigt, hat Martin Ritter, nicht mehr amtierender Präsident des Berufsverbandes für den Rettungsdienst (BVRD), zu einer Versammlung seiner Organisation eingeladen, um die längst überfällige Neuwahl des Vorstandes vorzunehmen. Die „außerordentliche Bundesversammlung“ des BVRD, die am Samstag, 12. August 2006, um 11 Uhr im Autobahnrasthof Bruchsal/West an der BAB 5 stattfinden soll, markiert den vorläufigen Höhepunkt einer Auseinandersetzung um die Frage der Rechtmäßigkeit der derzeitigen BVRD-Präsidentschaft. Seinen Anfang genommen hatte der Konflikt mit einer schlichten Anfrage des Kieler Verbandsmitgliedes Nils Koepke nach einer Bescheinigung für seine Steuererklärung, geendet hatte er mit einem handfesten juristischen Streit. So hatte Koepke den BVRD-Präsidenten unter anderem zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gezwungen, wonach dieser verzichten musste, auf der RettMobil als BVRD-Chef aufzutreten. Da Ritter die in der BVRD-Satzung festgelegte Amtszeit weit überzogen hat, bezweifelte Koepke die Rechtmäßigkeit seiner Amtsführung überhaupt.

Dieser Punkt hat offenbar auch den Verband selbst nicht unbeeindruckt gelassen. So heißt es im Editorial der jüngsten Ausgabe der BVRD-Verbandszeitschrift „Rettungsdienst Journal“: „Richtig ist, dass man die Amtszeit des Bundesvorstandes ablaufen ließ, ohne eine Neuwahl anzuberaumen.“ Begründet wird dieses strittige Vorgehen mit einer notwendigen Umstrukturierung, die Ritter im vergangenen Jahr mit „starken informellen Gruppen“ im Verband diskutiert habe. Man sei deshalb übereingekommen, im Sommer eine Bundesversammlung nach der derzeit gültigen Satzung zum Zweck einer Vorstandsneuwahl einzuberufen, der eine Mitgliederversammlung im Herbst zum Zweck einer Satzungsänderung folgen solle – ein Vorgehen, das manche Beobachter als ebenso eigenwillig empfinden wie die Wahl des Tagungsortes in einer Autobahnraststätte. Auch die Einladung der Delegierten wirft offenbar Fragen auf: Bei der RETTUNGSDIENST-Redaktion meldeten sich zwei von ihnen mit dem Ausdruck der Verwunderung, zunächst jahrelang nichts vom Verband gehört und dann diese Einladung erhalten zu haben.

Für erheblichen Zündstoff hätte auf jeden Fall der Tagesordnungspunkt 4 gesorgt, der den Ausschluss des Mitglieds Nils Koepke vorsah, also desjenigen, dessen Initiative die „außerordentliche Bundesversammlung“ letztlich zu verdanken ist. Auf Intervention von Koepkes Anwalt wurde dieser Tagesordnungspunkt gestrichen. Verwehrt wird Koepke allerdings die Teilnahme an der Bundesversammlung – Begründung: Der Rettungsassistent sei kein „Delegierter“, sondern „einfaches Mitglied“ des BVRD. Hier stellt sich die Frage, wer denn die „Delegierten“ sind. Zwei dem RETTUNGSDIENST bekannte Kollegen, die bei der Versammlung als „Delegierte“ fungieren sollen, haben jedenfalls seit über einem Jahrzehnt nichts vom BVRD gehört. Nicht die Kritikpunkte zu beseitigen, sondern die Kritiker mundtot zu machen, das dürfte denn auch am wenigsten der im „Rettungsdienst Journal“ geäußerten Absicht entsprechen, den BVRD zu einer „professionellen Vertretung“ des Rettungsdienstpersonals machen zu wollen. Die BVRD-Delegierten, von denen zu hoffen ist, dass sie in großer Zahl den Weg nach Bruchsal/West auf sich nehmen werden, sollten diesen Punkt bedenken. (POG)

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