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Deutscher Landkreistag beharrt auf Länderzuständigkeit beim Rettungsdienst

25.06.2024, 10:24 Uhr

Foto: A. Kachel

Befürchtet wird eine strukturelle Unterfinanzierung der Notfallversorgung


Der Deutsche Landkreistag und der Niedersächsische Landkreistag reagieren nach eigenen Worten „mit völligem Unverständnis“ auf die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigte Reform des Rettungsdienstes. Dieser wolle über Fraktionsänderungsanträge im laufenden Verfahren Beteiligungsrechte umgehen und auf Abstimmungen mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden verzichten. Rettungsdienst ist und bleibe aber Ländersache. Lauterbach solle die Finger von der Länderzuständigkeit lassen. Die Reform würde in Wahrheit nur darauf abzielen, die Krankenkassen um die Investitionskosten zu entlasten und den Rettungsdienst in dieselbe strukturelle Unterfinanzierung zu drängen wie die Krankenhäuser.

Die Landkreise würden beim Rettungsdienst „einen hervorragenden Job“ machen, die Länder alle Einzelheiten in ihren Rettungsdienstgesetzen regeln. Der Rettungsdienst sei ein elementarer Bestandteil der kommunal getragenen Gefahrenabwehr. „Dirigistische Vorgaben aus Berlin brauchen wir dafür nicht.“ Der Rettungsdienst als letzter funktionierender Baustein der Notfallversorgung dürfe nicht auch noch kaputt reformiert werden.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
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