Das DRK in Baden-Württemberg zeigt sich enttäuscht über den Entwurf für das neue Katastrophenschutzgesetz, das am Mittwoch in erster Lesung im Landtag beraten wird. Der Gesetzentwurf verpasse laut DRK die Chance, eine seit Jahren bestehende Ungleichbehandlung im Katastrophenschutz zu beenden. Eine umfassende rechtliche Gleichstellung ehrenamtlicher DRK-Helferinnen und -Helfer mit Einsatzkräften von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk sei weiterhin nicht vorgesehen.
Hauptkritikpunkt ist, dass die im Entwurf vorgesehene Freistellung mit Lohnersatz für ehrenamtliche Helfende nur im Katastrophenfall oder bei einer sog. außergewöhnlichen Einsatzlage gelten soll, was allerdings nur selten der Fall sei. Zudem seien die Kriterien für eine außergewöhnliche Einsatzlage nicht einheitlich geregelt und würden in den Landkreisen unterschiedlich interpretiert. Das DRK fordert deshalb eine allgemeine Freistellungsregelung für alle Einsätze, zu denen Helfende hinzugezogen werden, sowie für Aus- und Fortbildungen. Derzeit seien viele Ehrenamtliche auf das Entgegenkommen ihrer Arbeitgeber angewiesen oder müssten Urlaub nehmen, was die Verfügbarkeit und Motivation einschränke. Baden-Württemberg hinke damit anderen Bundesländern hinterher, die bereits umfassende Gleichstellungen beschlossen haben.

