Am 30. November 2024 besprachen die die Delegierten bei der 73. Bundesversammlung die beschlossenen Unterstützungsleistungen in Berlin. Mit dem vorgestellten Positionspapier wird die Kooperation gemäß DRK-Gesetz vom 5. Dezember 2008 im Sinne eines Dachdokumentes operationalisiert und konkreter geplant. Das Positionspapier resultiert aus der engen Zusammenarbeit der zivilen und militärischen Gesundheitsdienste der letzten Jahre als Ergebnis der sicherheitspolitischen Weltlage und zunehmenden humanitären Herausforderungen. Diese habe gezeigt, dass Szenarien denkbar seien, die die Ressourcen des Sanitätsdienstes zu sehr beanspruchen würden, dass eine langfristige Unterstützung durch das DRK und andere Hilfsorganisationen erforderliche mache. Ein Mitwirken müsse aber immer unter Beachtung der Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung stattfinden.
Das DRK wird den Sanitätsdienst mit der Übernahme von Soldatenpatienten in DRK-Krankenhäuser, mit Stellung von Personal in den Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr, im strategischen Verwundetentransport sowie der verlässlichen Versorgung mit Blut- und Blutprodukten unterstützen.
In den nächsten Monaten plane das DRK, einen Recruiting-Prozess zur Gewinnung von zusätzlichem medizinischem und pflegerischem Fachpersonal zu entwickeln. Zudem seien zukünftig gemeinsame Übungen sowie Aus- und Weiterbildungen und ein intensiver Informationsaustausch zwischen DRK und Sanitätsdienst der Bundeswehr vorgesehen.
Es seien ebenso Kooperationsvereinbarungen mit anderen Hilfsorganisationen beabsichtigt. Die Stärkung der Schnittstelle zum zivilen Gesundheitssystem sei zugleich ein wesentlicher Beitrag zur Kriegstüchtigkeit. Im Kriegsfall wird die Versorgung von Verwundeten zur gesamtstaatlichen Aufgabe.