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DRK streicht Larynxtubus aus Sanitätsausbildung

15.11.2018, 10:09 Uhr

Foto: P.G. Knacke

Zukünftig ist Beutel-Masken-Beatmung anzuwenden


Das DRK-Generalsekretariat hat am Montag ein Schreiben an die Bundesleitung der Bereitschaften und DRK-Landesärzte verschickt, in dem darauf hingewiesen wird, dass zukünftig die Verwendung des Larynxtubus (LT) ebenso wie anderer epiglottischer Atemwegshilfen (EGA), z.B. die Larynxmaske, in der Sanitätsausbildung nicht mehr geschult werden soll. Dies habe die Ständige Konferenz der Landesärzte in ihrer November-Sitzung vor dem Hintergrund der publizierten Komplikationen und Zwischenfälle sowie der neuesten S1-Leitlinie „Prähospitales Atemwegsmanagement“ der AWMF beschlossen.

In dem vom DRK-Bundesarzt Prof. Dr. Peter Sefrin unterzeichneten Schreiben heißt es, die S1-Leitlinie fordere für EGA – sowohl für den LT wie auch die Larynxmaske – eine „Mindestzahl von 45 EGA-Einlagen am Patienten unter kontrollierten klinischen Bedingungen und Supervision. Ein Training am Übungsphantom ist allein nicht ausreichend.“ Es habe sich in der Praxis gezeigt, dass diese Anzahl der Applikationen notwendig erscheine, „um die Lernkurve voll auszuschöpfen und eine optimale Patientensicherheit durch die Vermeidung von Komplikationen zu gewährleisten.“

Somit werde die Schulung der EGA aus den Schulungsunterlagen der Sanitätsausbildung gestrichen. Zur Beatmung bei der Reanimation sei die Beutel-Masken-Beatmung zu schulen und zu verwenden. Vor diesem Hintergrund werde auch beantragt, die EGA aus der DIN 13155 herauszunehmen.

Die S1-Leitlinie, auf die sich in dem Schreiben berufen wird, ist allerdings noch nicht gültig. Sie zählt zu den „Angemeldeten Leitlinienvorhaben“ (Registernummer 001 - 040) und soll erst zum 31. Dezember 2018 fertiggestellt werden. Es handelt sich dabei um eine Aktualisierung einer entsprechenden Empfehlung aus dem Jahr 2012 und um ein Upgrade zur S1-Leitlinie.

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