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Düsseldorf erhöht Rettungsdienstgebühren und Zahl der Fahrzeuge

07.10.2019, 12:28 Uhr

Foto: K. von Frieling

Bedarfsplan soll für fünf Jahre fortgeschrieben werden


In Düsseldorf soll der Rettungsdienstbedarfsplan für die nächsten fünf Jahre fortgeschrieben werden. Damit verbunden sind auch Änderungen der Gebührensatzung. Der Entwurf dafür wird heute und am 15. November 2019 im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen beraten, am 18. November dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt und soll am 28. November 2019 im Rat verabschiedet werden (AÖE/025/2019). Er soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Als Berechnungsgrundlage für den neuen Rettungsdienstbedarfsplan dienten die Zahlen aus den Jahren 2013 bis 2018. In diesem Zeitraum sei die Notarztrate um 20,1% und die Notfallrate um 37,6% gestiegen. Auch im Bereich Krankentransport müsse aufgrund der starken Inanspruchnahme die Vorhaltung erhöht werden, heißt es in dem Dokument. Die Rettungswagenvorhaltung soll um 22,9% auf 4.226 Stunden pro Woche steigen. Dafür würden statt der bisher eingesetzten 25 RTW zukünftig 31 notwendig sein. Durch die Feuerwehr sollen zukünftig 2.016 Stunden pro Woche im Rettungsdienst geleistet werden, dies bedeute eine zusätzliche Besetzung von vier RTW mit acht neu zu schaffenden Funktionen. Hilfsorganisationen stellen über bestehende Verträge zukünftig 928 Stunden. Die darüber hinaus anfallenden 1.282 Stunden sollen in mehreren Losen ausgeschrieben werden. Bis dahin seien die zusätzlichen RTW im Zuge von Mehrarbeitsstunden und/oder Interimsvergaben zu besetzen. Für Krankentransporte ist eine Erhöhung um drei Fahrzeuge auf dann 24 vorgesehen. Die Vorhaltung müsse auf 1.374 Stunden pro Woche erhöht werden. Die Anzahl der Notarzteinsatzfahrzeuge und die Anzahl der Notärzte sollen gleichbleiben.

Für Krankentransporteinsätze verlangt die Stadt Düsseldorf ab dem nächsten Jahr 166,90 Euro (bisher: 138,- Euro). Für Fahrten außerhalb des Stadtgebietes werden pro Kilometer 6,40 Euro statt wie bisher 5,80 Euro fällig. Bei den Notfalleinsätzen erhöht sich der Satz von 453,- Euro auf 480,- Euro. Notarzteinsatzfahrzeuge schlagen zukünftig mit insgesamt 679,- Euro zu Buche (bisher 623,- Euro), arztbegleitete Intensivverlegungen mit 1.159,- Euro (bisher 1.076,- Euro).

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