Focus-Online hat Ende der vergangenen Woche ein Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt veröffentlicht, das auch auf andere Bereiche, in denen Ehrenamtliche eingesetzt werden, Auswirkungen haben könnte. Demnach kann die betriebsbedingte Kündigung eines Mitarbeiters gerechtfertigt sein, wenn seine Tätigkeiten auch durch einen ehrenamtlichen Mitarbeiter übernommen werden können.
Die Richter wiesen die Klage eines pädagogischen Mitarbeiters gegen einen Kinderverein zurück, der für die Betreuung von Abenteuerspielplätzen und einem Kinder-Piratenschiff zuständig und wegen finanzieller Engpässe in dem Verein entlassen worden war. Gegen eine kleine Aufwandsentschädigung, so hieß es in der Begründung, stünden genügend ehrenamtliche Mitarbeiter für diese Arbeiten zur Verfügung. Es liege grundsätzlich in der „unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Vorgesetzten“, ob Tätigkeiten von haupt- auf ehrenamtliche Mitarbeiter verlagert würden.
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Ehrenamtliche verdrängen Arbeitnehmer
04.12.2006, 09:46 Uhr
„Unternehmerische Entscheidungsfreiheit“