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Entsteht im Rettungsdienst eine Finanzierungslücke von bis zu 1 Mrd. Euro?

04.06.2026, 11:50 Uhr

Foto: S. Drolshagen

Fachgesellschaften und Berufsverbände kritisieren geplantes GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz


In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND), der Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland (BV ÄLRD), der Bundesverband für Bildung im Rettungswesen (BV BRW), der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD), die Deutsche Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA) und der Fachverband Leitstellen (FVLST) eine langfristig transparente, verlässliche Finanzierung der Notfallversorgung. Man würde ausdrücklich die Zielrichtung der geplanten Reform der Notfallversorgung unterstützen und sei bereit, sie konstruktiv mitzugestalten und Verantwortung für die Umsetzung zu übernehmen. Die geplanten Veränderungen würden jedoch mit erheblichen Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung, Qualitätssicherung, Technik, Leitstellenstrukturen und Einsatzkonzepte einhergehen. Diese Transformation benötige Investitionen und langfristig eine transparente, verlässliche Finanzierung.

Die aktuellen Regelungen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sehen sie daher mit großer Sorge. In der vorliegenden Form würden die notwendigen Entwicklungen im Rettungsdienst strukturell verhindert und die Ziele der Notfallreform nicht erreicht werden. Bereits im Jahr 2027 würde nach Expertenschätzungen eine Lücke von bis zu 1 Mrd. Euro entstehen, für die am Ende die Kommunen als Träger des Rettungsdienstes aufkommen müssten. Besonders kritisch sehen die unterzeichnenden Organisationen auch, dass die zukünftige Qualität und Möglichkeit zu Innovationen in der Notfallversorgung zunehmend von der Finanzkraft der einzelnen Gebietskörperschaft abhängen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dürfe nicht dazu führen, dass notwendige Investitionen in Personal, Patientensicherheit, Ausbildung, Leitstellen und moderne Versorgungskonzepte verhindert werden.

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