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Erprobung von Sonderkrankenkraftwagen im Landkreis Leipzig genehmigt

06.02.2025, 11:42 Uhr

Foto: K. von Frieling

Experimentierklausel in Sachsen ermöglicht Projekt


Im Landkreis Leipzig startet Anfang Februar ein Modellprojekt zur Verbesserung der Notfallversorgung. Die Landesdirektion Sachsen hat im Rahmen der sog. Experimentierklausel des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) die Erprobung von drei Sonderkrankenkraftwagen genehmigt. Ziel des Projekts ist es, die Hilfsfristen in der Notfallrettung zu optimieren und Rettungswagen für lebensbedrohliche Notfälle freizuhalten.

Hintergrund des Projektes ist die steigende Zahl von Einsätzen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine Notfallrettung entsprechen. Derzeit erfüllen weniger als 40% der Notfallrettungseinsätze im Landkreis Leipzig diese Kriterien. Die Sonderkrankenkraftwagen sollen vor allem für minderschwere medizinische Fälle eingesetzt werden, bei denen keine lebensrettenden Maßnahmen erforderlich sind. Dies soll eine effizientere Verteilung der Rettungsressourcen ermöglichen.

Die Sonderkrankenkraftwagen sind ähnlich wie Rettungswagen ausgestattet, jedoch mit einer abweichenden Besatzung: Statt eines NotSan und eines RettSan werden zwei erfahrene RettSan eingesetzt. Die Entscheidung über den Einsatz dieser Fahrzeuge trifft die Integrierte Regionalleitstelle im Einzelfall. Eingesetzt werden für das Projekt drei bereits vorhandene Rettungswagen.

Umgesetzt wird das Projekt in den Mittelzentren Wurzen, Grimma und Borna und läuft bis zum 31. Dezember 2026. Es wird von einer Arbeitsgruppe begleitet, die Vertreter des Landkreises Leipzig, der Integrierten Regionalleitstelle Leipzig, der Kostenträger, der Leistungserbringer und der Landesdirektion Sachsen umfasst. Die Auswertung der Projektergebnisse soll Aufschluss darüber geben, wie die medizinische Versorgung außerhalb der gesetzlichen Notfallrettung langfristig verbessert werden kann.

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