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Erste Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung in Baden-Württemberg war rechtswidrig

06.02.2015, 12:27 Uhr

Foto: J. Dommel/JUH

Angefochte Prüfungsbescheide wurden wegen Formfehler aufgehoben

Die erste in Baden-Württemberg durchgeführte Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung wurde für rechtswidrig erklärt. Die zuständige Widerspruchsstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe hat dazu bereits einen Abhilfebescheid erlassen. An der Prüfung, die vom 21. bis 24. Juli 2014 an der DRK-Landesschule Pfalzgrafenweiler stattfand, haben hauptsächlich Lehrkräfte der Rettungsdienstschulen teilgenommen. Die Prüfung war so gestaltet, dass Lehrkräfte der jeweils anderen Rettungsdienstschulen die übrigen Teilnehmer prüften. Die Durchfallquote lag bei über 40%.

Rechtsanwalt Jan Gregor Steenberg hat für mehrere der Teilnehmer, die die Prüfung nicht bestanden haben, Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe eingelegt. Dabei wurden formelle wie auch inhaltliche Fehler der Prüfungen beanstandet. Das Regierungspräsidium hat nach rechtlicher Prüfung die durchgeführte Prüfung ebenfalls als formell rechtswidrig anerkannt und führt aus, dass die mündliche Prüfung an einem erheblichen Verfahrensfehler gelitten habe. Dieser sei darauf zurückzuführen, dass entgegen den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter (NotSan-APrV) Fachprüfer beteiligt waren, die an der prüfenden Rettungsdienstschule nicht unterrichten. Dies ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 (NotSan-APrV) jedoch vorgeschrieben. Die Prüfung muss deshalb wiederholt werden. Nach Aussage Steenbergs bedeutet es jedoch nicht, dass diejenigen, die die Prüfung bestanden haben, ebenfalls eine neue Prüfung ablegen müssen. Dazu müssten die erlassenen Bescheide nichtig im Sinne von § 44 LVwVfG sein bzw. unter Abwägung der widerstreitenden Interessen aufgehoben werden.

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