Die in der vergangenen Woche von der Stadt Essen beschlossenen Eigenanteile an den Rettungsdienstgebühren (wir berichteten hier), die bundesweit für viel Aufsehen gesorgt haben, werden erst einmal nicht eingefordert. Dies hat der Rat der Stadt gestern per Dringlichkeitsentscheidung beschlossen. Damit wird auch der Versand der Gebührenbescheide an die Bürgerinnen und Bürger vorübergehend ausgesetzt. Die Stadt will die Gebühren weiterhin an die Krankenkassen richten. Der Anspruch der Stadt auf die Gebühren bleibe aber bestehen und verfalle nicht.
Bis zu einer einheitlichen Regelung auf Bundesebene durch das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (wir berichteten hier) soll unter der Moderation von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bis Ostern eine Übergangsregelung zur Kostenübernahme sogenannter Fehlfahrten mit den Kassen erzielt werden. Der Gesetzentwurf soll im ersten Quartal 2026 durch das Bundesgesundheitsministerium in das Bundeskabinett eingebracht werden. Eine Beschlussfassung auf Bundesebene zur Reform der Notfallversorgung könnte noch vor der Sommerpause erfolgen.

