S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Festbeträge für Rettungsdienstleistungen sorgen für Unmut

14.03.2025, 09:52 Uhr

Daniel Werner (Rettungsdienst MOL), Denny Bouchon (Rettungsdienst TF), Gernot Schmidt (Landrat MOL), Kornelia Wehlan (Landrätin TF), Marko Köhler (Landrat PM) v.l. (Foto: Landkreis TF)

Handlungsaufforderung an die Brandenburgische Landesregierung


Die Landräte der Landkreise Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark und Märkisch-Oderland sprachen sich am 11. März in einem Pressegespräch gegen die anstehenden Festbeträge der Krankenkassen aus und forderten die Landesregierung auf, zu handeln. Dabei vertraten die anwesenden Landräte auch die Landkreise Barnim, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg hatte den Landkreisen mitgeteilt, dass die Leistungspflicht zur Kostenübernahme für Rettungsdienstleistungen rückwirkend zum Jahresbeginn auf Festbeträge begrenzt wird. Für eine Leistungsbegrenzung auf Festbeträge seien die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 133 Abs. 2 SGB V jedoch nicht erfüllt, so die Landräte. Dies habe das OVG Berlin-Brandenburg in einem Urteil zur Gebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland festgestellt. Daraus resultierend forderten die Landräte die Landesregierung dazu auf, dass die Festbeträge durch die Krankenkassen zurückgenommen werden.

Durch die Normenkontrollklagen der Krankenkassen gegen die Landkreise seien auch die Kosten für die Fehlfahrten und -einsätze streitig gestellt worden. Durch die Implementierung von Festbeträgen durch die Krankenkasse käme es nun zu Leistungskürzungen und zu einer Weitergabe der Kosten an die Versicherten. Laut dem OVG sei es jedoch rechtmäßig, dass der Landkreis Märkisch-Oderland eigene Gebührentatbestände für bestimmte Arten von Fehlfahrten und -einsätzen nennt. Grund dafür sei, dass Fahrten zur Bestimmung des Gesundheitszustandes ohne anschließenden Transport erwünscht seien und den Krankenkassen Kosten einer Krankenhausbehandlung ersparen würden. Ein vollständiges Bild zum Sachverhalt sei nach dem noch ausstehenden Urteil über die Rettungsgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming zu erwarten. Diesbezüglich forderten die Landräte die Landesregierung dazu auf, das Urteil des OVG über die Rettungsgebührensatzung abzuwarten.

Mittlerweile habe sich die brandenburgische Ministerin für Gesundheit und Soziales in den Fall eingebracht. Außerdem sollen die Krankenkassen bekanntgegeben haben, dass sie erst dann von den Festbeträgen absehen würden, wenn eine Einigung erzielt worden ist.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2025
Kontakt Datenschutz Impressum