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Gemeindenotfallsanitäter bald bundesweit im Einsatz?

21.05.2026, 14:43 Uhr

Foto: L. Lehmann

Petitionsausschuss wendet sich an Bundesgesundheitsministerium


Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner gestrigen Sitzung eine Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet, laut der dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Petition mit der Forderung nach der Schaffung von bundesweit flächendeckenden Stellen für Gemeindenotfallsanitäter überwiesen werden soll. Die öffentliche Petition mit der ID 150791 ist im Jahr 2023 durchgeführt worden. Darin heißt es, dass die Belastungen der Mitarbeitenden der Rettungsdienste und Kliniken kaum noch erträglich seien. Das Anspruchsdenken und die Hilflosigkeit in der Gesellschaft wüchsen stetig. Die bundesweit flächendeckende Installation von Gemeindenotfallsanitätern könnten zu Kosteneinsparungen führen und wären eine Möglichkeit für ältere Kolleginnen und Kollegen, um ihren Beruf bis zum Erreichen des Rentenalters auszuüben.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die Reform der Notfallversorgung, die derzeit im BMG erarbeitet wird und die insbesondere das Ziel habe, „durch eine bessere Steuerung von Patienten in der Notfallversorgung eine Entlastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten zu erreichen“. Dafür müssten sowohl der Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen als auch der Einsatz von Telemedizin ausgebaut werden. Zudem sind aufsuchende Dienste unter Einbeziehung nicht-ärztlichen Personals und optional in Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst vorgesehen. Eine bessere Patientensteuerung soll bereits durch eine Vernetzung der 112-Leitstellen und der zuständigen 116117-Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung im Rahmen eines Gesundheitsleitsystems erreicht werden. Der Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern im Rettungsdienst sei nach aktueller Rechtslage in der Zuständigkeit der Länder, schreiben die Abgeordneten. Hierzu gebe es bisher in verschiedenen Modellprojekten gute Ergebnisse.

Die Petition ist im Petitionsportal des Bundestags nachzulesen.

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