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Gesetzentwurf für zukunftsfähigen Brand- und Katastrophenschutz in NRW

15.07.2025, 10:08 Uhr

Foto: A. Knickmann

Mehr Rechte für ehrenamtliche Helfer


In Nordrhein-Westfalen wurde ein neues Gesetz zur Modernisierung des Brand- und Katastrophenschutzes auf den Weg gebracht, um die Bevölkerung bestmöglich vor Katastrophen und Extremwetterereignissen zu schützten. Der Entwurf zur Novellierung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) geht nun in die Verbändeanhörung.

Der Gesetzentwurf greift Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen des Sommers 2021 auf. Zudem setzt er weitere Empfehlungen des von Minister Reul eingesetzten Kompetenzteams Katastrophenschutz um, das nach dem Unwetterereignis Verbesserungs- und Modernisierungsvorschläge in dem Bericht „Katastrophenschutz der Zukunft“ erarbeitet hat. Des Weiteren ist vorgesehen, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Kreise und kreisfreien Städte durch klare Regelungen in die Lage versetzt werden, sich noch besser auf Katastrophenfälle vorzubereiten und rechtzeitig alle zur Katastrophenabwehr erforderlichen Maßnahmen treffen zu können. Dies soll etwa durch die Einführung einer Katastrophenschutzbedarfsplanung mit Risikoanalysen und Szenarien sowie daraus abgeleiteten Ressourcenplanungen gelingen. Außerdem sollen Regelungen zur Feststellung des Katastrophenfalls und zum Katastrophenvoralarm für klare Zuständigkeiten sorgen. Auch eine Stärkung der Rolle des Landes bei der Unterstützung der betroffenen Kreise und kreisfreien Städte ist in der Novellierung vorgesehen. Vorgaben zur Einrichtung einer zentralen Stelle für den Katastrophenschutz und eines Leitungs- und Koordinierungsstabes stellten sicher, dass vor allem bei „landesweiten Katastrophenfällen“ eine effektive Koordinierung gewährleistet sei. Ausgeglichene Stabsstrukturen sorgten wiederum dafür, dass von den Gemeinden, über die Kreise bis hin zu den Bezirksregierungen und zu dem Ministerium des Innern ein übergreifendes System des Katastrophenmanagements bestehe. Ein zentrales Lagebild würde durch das Land bereitgestellt und unterstütze ein abgestimmtes und effizientes Handeln aller Akteure. Weitere das Land betreffende Aspekte sind der Ausbau von Unterstützungsangeboten im Bereich der Aus- und Fortbildung sowie die Unterhaltung eines Lagers für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz.

Mit der überarbeiteten Fassung soll der Brandschutz auch in Zukunft über entsprechende Möglichkeiten verfügen, um ein effektives System der schnellen, kompetenten Hilfe zu gewährleisten. Schließlich sei es ein Anliegen, das Ehrenamt zu stärken und weiter zu fördern. Dazu sollen die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt durch Anpassungen im Bereich der Rechte ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer verbessert werden.

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