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Gesundheitsreform: 3% Ausgabenabschläge auf alle Fahrten

12.07.2006, 12:15 Uhr

Foto: R. Schnelle

Am 4. Juli 2006 wurden die Eckpunkte der in der Nacht zum 3. Juli 2006 von der großen Koalition beschlossenen Gesundheitsreform veröffentlicht. Darin ist in Punkt 8 unter Fahrtkosten vermerkt: „Um den überproportionalen Ausgabenanstieg bei Fahrtkosten zu kompensieren, werden Ausgabenabschläge in Höhe von 3% vorgenommen. In diese Abschläge sind auch Rettungsfahrten einzubeziehen.“

Dieses Vorhaben wird alle Transporte treffen. Ob der Gesetzgeber sich über die Auswirkungen im Klaren ist und wie das in der Praxis umzusetzen ist, ob das z.B. zu einer erhöhten Selbstbeteiligung der Patienten führen wird, ist noch völlig unklar. (Prof. Dr. Dr. A. Lechleuthner)

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