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Gesundheitsreform: Kürzungen stellen Leistungserbringer vor Finanzierungsschwierigkeiten

16.10.2006, 09:58 Uhr

Foto: BilderBox

Die Dachorganisationen der gemeinnützigen Hilfsorganisationen, (ASB, DRK, JUH und MHD) sowie der BKS Unternehmerverband privater Rettungsdienste e.V. haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Gesundheitsreform herausgegeben. Darin heißt es, dass die von der Bundesregierung beabsichtigte pauschale Kürzung der Leistungsentgelte im Bereich der Fahrdienste um 3% „einen massiven Eingriff in die Sicherstellung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes in Deutschland“ darstellt. Eine solche Kürzung sei nicht substanziell begründet und stelle die Leistungserbringer akut vor erhebliche Finanzierungsschwierigkeiten. Die Kürzung solle zu Lasten der Leistungserbringer bzw. der Versicherten erfolgen und ohne jede Berücksichtigung der Kostenseite. Eine behauptete Einsparreserve lasse „sich nicht im Mindesten sachlich begründen, geschweige denn belegen“.

Die gemeinnützigen Hilfsorganisationen und die unterzeichnenden Verbände gewerblicher Rettungsdienstunternehmen fordern daher die Rücknahme der pauschalen Leistungskürzung von 3% und die Aufnahme von Gesprächen zur Identifizierung von möglichen Einsparmöglichkeiten mit den Leistungserbringern, ohne dass das anerkannt gute und hohe Niveau der Notfallrettung in Deutschland in Frage gestellt werde. Die Sicherheit der Bürger und die Versorgung mit Leistungen des Rettungsdienstes einschließlich des qualifizierten Krankentransportes müssten auch zukünftig gewährleistet bleiben.

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