In Hessen wurde am vergangenen Freitag ein neuer Rettungsdienstplan veröffentlicht, der zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Das Land betrachtet als wichtigste Neuerung darin die Möglichkeit zur Einführung von Notfall-KTW. Sie werden mit speziell weitergebildeten Rettungssanitätern besetzt und sollen die RTW durch die Übernahme von minderdringlichen Einsätzen entlasten. Auch die Notrufabfrage und die Patientensteuerung in den Zentralen Leitstellen sollen verbessert werden. Die in vielen hessischen Rettungsdienstbereichen bereits eingeführte strukturierte oder standardisierte Notrufabfrage sowie die georeferenzierte Fahrzeugalarmierung werden landesweit vorgegeben. Selbiges gilt für Anleitungen zur Telefonreanimation.
Auch die im Rahmen der Pandemie als Modellprojekt eingeführte Koordinierungsstelle für Sekundärtransporte (KST Hessen) wird im Rettungsdienstplan verankert. Sie koordiniert und steuert die ITH sowie die ITW in Hessen und ist zugleich koordinierende Stelle für überregionale Verlegungen sowie Verlegungen im Rahmen des bundesweiten Kleeblatt-Systems. Darüber werden derzeit immer wieder ukrainische Kriegsverletzte zur weiteren Versorgung in deutsche und hessische Krankenhäuser gebracht.
Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) ist der Rettungsdienstplan des Landes Hessen ein Rahmenplan zur Sicherstellung einer einheitlichen rettungsdienstlichen Gesamtversorgung. Die Regelungsinhalte des Rettungsdienstplans sind in § 15 Abs. 1 HRDG festgelegt.