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Hilfsorganisationen sehen deutliche Mängel im Bevölkerungsschutzpakt

22.05.2026, 11:16 Uhr

Foto: H. Hanschke/ASB-Bundesverband

Das Ehrenamt bleibe außen vor


Nachdem das Kabinett am Mittwoch die Eckpunkte für den „Pakt für Bevölkerungsschutz“ beschlossen hat, meldeten sich die Hilfsorganisationen zu Wort. Die Malteser, die DLRG und der ASB begrüßen die Initiative, sehen jedoch an mehreren zentralen Stellen erheblichen Optimierungsbedarf.

Martin Schelleis, Malteser-Bundesbeauftragter für Krisenresilienz, Sicherheitspolitik und Zivil-Militärische Zusammenarbeit, kritisiert, dass es in dem Plan an einem ganzheitlichen Ansatz fehle. Die Malteser fordern eine bessere Abstimmung zwischen allen Beteiligten sowie eine Überwindung der Trennung zwischen dem Zivilschutz des Bundes und dem Katastrophenschutz der Bundesländer. Denn obwohl der Zivil- und Katastrophenschutz auf die gleichen Personen und Strukturen zugreife, finde die Abstimmung der Prozesse und Bedarfe nicht ansatzweise ausreichend statt, mahnt Schelleis. Außerdem gebe es keine vernetzte Führung, und es fehle weiterhin an einem gemeinsamen Lagebild und einer darauf gerichteten Führung über alle Ebenen. Auch kritisieren die Malteser, dass die jetzige Gesetzeslage zu heterogen und nicht krisenfest sei. Notwendig seien u.a. eine Reform des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) und Rechtssicherheit für Helfende, Organisationen und Arbeitgeber, da der Bevölkerungsschutz primär von Ehrenamtlichen getragen werde. Schließlich müsse der Bund auch operativ mehr Verantwortung übernehmen, etwa in  der Betreuung und Unterbringung großer Menschenmengen oder der sanitätsdienstlichen Versorgung im Zivilschutzfall.

Der ASB kritisiert, dass sich die Bundesregierung in zentralen Fragen ihrer Verantwortung entziehe. So beschreibe das Programm zwar den Ausbau staatlicher und technischer Krisenfähigkeit, lasse aber die soziale und operative Realität des Bevölkerungsschutzes größtenteils außer Acht. Man begrüße die Investitionen von 10 Mrd. Euro, jedoch kämen diese Technik, Infrastruktur und staatlichen Spezialfähigkeiten zugute und die Hilfsorganisationen würden ausgeblendet, betont der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein. Außerdem blieben die gesetzlichen Regelungen zur Helferfreistellung weiterhin unangetastet, womit nach wie vor eine echte Gleichstellung ehrenamtlicher Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen in Ausbildung, Übung und Einsatz fehle. Auch bleibe der Pakt bei zentralen Finanzierungsfragen unzureichend. So würden weder die seit Jahren geforderte strukturelle Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes, etwa durch Investitionen von jährlich 0,5% des Bundeshaushaltes, noch die vollständige Ausfinanzierung und Verstetigung der MBM 5.000 (Mobile Betreuungsmodule) abgesichert werden. Damit werde der nachhaltige Aufbau einer bundeseigenen Betreuungskomponente im Zivilschutz erheblich gefährdet. Des Weiteren gebe es keine Strategie zur Resilienzsteigerung der Bevölkerung, denn die vorgeschlagenen Maßnahmen beschränkten sich im Wesentlichen auf einen Notfallratgeber zu Gefahrenlagen mit gefährlichen Stoffen und Strahlenrisiken sowie eine Selbstschutzkampagne. Nachhaltige Ansätze zur Vorbereitung und Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung blieben aus.

Die DLRG lobt das Investitionsvorhaben, allerdings würde sie ohne rechtliche Anpassungen davon nicht profitieren. Das Ehrenamt bilde das Rückgrat des Bevölkerungsschutzes und stärke den gesellschaftlichen Zusammenhalt – eine Leistungsbereitschaft, die Anerkennung verdiene. Doch bis heute würden ehrenamtliche Kräfte ungleich behandelt, so DLRG-Präsidentin Ute Vogt. Die rechtliche Stellung der Helfer ergebe sich aus den Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer, die den Einsatz in Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz unterschiedlich regelten. Diese Unterschiede würden sich auch im Zivilschutzfall fortsetzen. Diese Unterschiede zeigten sich auch zwischen den Einsatzorganisationen: Anerkannte Hilfsorganisationen sind rechtlich schlechter gestellt als Freiwillige der Feuerwehren und des THW, die von umfassenden Regelungen im THW-Gesetz profitierten. Für THW und Feuerwehr seien Freistellung und Lohnfortzahlung bei Einsätzen, Übungen und Ausbildungen gesichert – für Helfer der Hilfsorganisationen hingegen nicht. Ehrenamtliche der Hilfsorganisationen hätten teils große Probleme, für Einsätze, Übungen und Ausbildungen freigestellt zu werden. Das gelte auch für das Aus- und Fortbildungsangebot für den Zivilschutz, das der Bund stärken wolle. Ohne die notwendige rechtliche Anpassung zugunsten einer Helfergleichstellung würden diese Investitionen im Sande verlaufen. Vogt forderte daher eine bundeseinheitliche Regelung, vergleichbar mit dem THW-Gesetz, um allen Helfern gleiche Rahmenbedingungen zu geben. Zudem fordert die DLRG, die Wasserrettung im ZSKG zu verankern, da sie sowohl im Katastrophen‑ als auch im Zivilschutzfall unverzichtbar sei. Der Bund stelle hierfür bislang keine ergänzende Ausstattung bereit, obwohl Wasserbauwerke in Konflikten gezielt beschädigt würden, um Überschwemmungen herbeizuführen und Bevölkerung oder Infrastruktur zu treffen. 

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