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Hin und Her um Rettungsdienstvergabe in Hildesheim

02.09.2011, 13:13 Uhr

Foto: JUH e.V.

Vergabekammer entscheidet gegen JUH

Der erneute Nachprüfungsantrag der JUH e.V. bezüglich der Rettungsdienstneuvergabe der Stadt Hildesheim in Los 2 ist nach aktueller Auffassung und Entscheidung der Vergabekammer Lüneburg unbegründet. „Wir sind sehr enttäuscht über das Ergebnis, weil die Vergabekammer letztendlich unsere Auffassung bestätigt hat, dass in der Konzeptbeurteilung und -bewertung Fehler von der Stadt Hildesheim begangen wurden“, so JUH-Regionalvorstand Steffen Bahr. Die Vergabekammer spricht von „Beurteilungsfehlern“ und, dass „sich diese nicht punktmindernd hätten auswirken dürfen“. Trotzdem erteilte die Vergabekammer hier keine Rüge, was für die JUH nicht vollständig nachvollziehbar ist.

Da bei den Losen von Stadt und Landkreis Hildesheim die gleiche Konzeptbeurteilung zugrunde liegt, wird die neue Auffassung vermutlich auch in Los 1 der Stadt und in den Losen vom Landkreis Anwendung finden. Inwieweit es hier zu Ergebnisveränderungen kommen wird, bleibt abzuwarten. „Neben der Enttäuschung sind wir auch sehr verärgert über das Verhalten der Verantwortlichen bei der Stadt Hildesheim. Es ist für uns unverständlich, dass sie eine Rechtsanwaltsgesellschaft aus München mit der Umsetzung der Ausschreibung beauftragt haben, die seit Beginn der Ausschreibung derartig viele Kardinalfehler verbunden mit erheblichen Kosten für die finanziell ohnehin stark angespannte Haushaltslage der Stadt, begangen hat. Dies belegen die zahlreichen anhängigen Verfahren und deren Ergebnisse eindeutig“, unterstreicht Landesvorstand Thomas Mähnert. Die JUH wird weitere rechtliche Schritte vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Celle einleiten bzw. eine sofortige Beschwerde einreichen.

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