Die fünf großen Hilfsorganisationen Deutschlands – ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD – unterstützen grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, die Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Gleichzeitig warnen sie vor gravierenden Folgen geplanter Sparmaßnahmen für den Rettungsdienst.
In einer gemeinsamen Stellungnahme betonen die Organisationen, dass der Rettungsdienst das Rückgrat der notfallmedizinischen Akutversorgung bilde, und dies bei einem Kostenanteil von lediglich rund 2% der Gesamtausgaben im Gesundheitswesen. Kostensteigerungen im Rettungsdienst seien keine Folge von Ineffizienzen, sondern Ausdruck ungelöster struktureller Probleme: Fachkräftemangel, Tarifentwicklungen, steigende Einsatzzahlen, hohe Sachkosten sowie wachsende Anforderungen an die Systemresilienz treiben die Ausgaben weit über die allgemeine Lohnentwicklung hinaus.
Entschieden abgelehnt wird die geplante Kopplung der Leistungsvergütung im Rettungsdienst an die Grundlohnrate gemäß § 71 SGB V. Eine solche Deckelung ignoriere die reale Kostenentwicklung, führe zur strukturellen Unterfinanzierung und greife zudem verfassungswidrig in die Tarifautonomie ein. Auch stehe sie im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach Tariflöhne im Gesundheitssektor grundsätzlich als wirtschaftlich anzuerkennen seien. Die Hilfsorganisationen fordern stattdessen eine gesetzliche Klarstellung zur Vollkostenfinanzierung im Rettungsdienst – konkret durch Einfügung eines neuen § 133 Abs. 2a SGB V, der es den Vertragspartnern ermöglicht, abweichend von der Grundlohnrate eine kostendeckende Vergütung zu vereinbaren.

