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Höhere Entschädigung für Einsatzkräfte im Katastrophenschutz

08.09.2025, 10:53 Uhr

Foto: J. Hüttenhölscher/dreamstime.com

Signal zur Anerkennung des Ehrenamtes


Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat die monatlichen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in den Einheiten des Katastrophenschutzes angepasst. Rückwirkend zum 1. August 2025 wurden die monatlichen Entschädigungspauschalen um bis zu 25% angehoben. Zudem können erstmals auch Gruppenführer Entschädigungszahlungen erhalten. Für ehrenamtliche Verbandsführer im Katastrophenschutz sind in Zukunft monatlich bis zu 85 Euro vorgesehen. Die Pauschale für Zugführer wurde auf monatlich bis zu 75 Euro erhöht. Bei beiden Funktionen ist dies ein Plus von 15 Euro. Neu aufgenommen wurde zudem die Funktion eines Gruppenführers einer Katastrophenschutzeinheit, der künftig monatlich bis zu 60 Euro beanspruchen kann.

Auf Grundlage der aktuellen Organisationsstruktur und des Ausbaustandes der Fachdienste im Katastrophenschutz sind über 1.330 Führungskräfte anspruchsberechtigt für eine Aufwandsentschädigung. Mitwirkende Organisationen sind u.a. der ASB, die DLRG, das DRK, die JUH und der MHD.

Die Aufwandsentschädigung soll dem Ersatz des besonderen Sachaufwandes dienen, der den ehrenamtlich Tätigen entstehen kann. Dabei kann es sich z.B. um Aufwendungen für Verpflegung oder Reisekosten handeln. Die Erhöhung der Pauschale trägt der Preisentwicklung der vergangenen fünf Jahre Rechnung. Die konkrete Umsetzung dieser neuen Landesregelungen muss durch die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils durch Anpassung ihrer Satzungen nachvollzogen werden. 

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