Der niedersächsische Landesausschuss Rettungsdienst (LARD) hat kürzlich Empfehlungen zur Primäralarmierung notärztlich besetzter Rettungsmittel (Notarztindikationskatalog Niedersachsen, NAIK-NDS) veröffentlicht. Sie richten sich an die Träger im Rettungsdienst sowie deren Ärztliche Leitungen Rettungsdienst und leiten sich laut LARD aus dem hohen Versorgungsniveau der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ab, aus dessen Grenzen sich die primären Alarmierungsschwellen für ein notärztlich besetztes Rettungsmittel (NEF, RTH) ergeben. Eine Notärztin bzw. ein Notarzt müsse alle erforderlichen notfallmedizinischen Fähigkeiten und Prozeduren ausreichend, verlässlich und abschließend in einem erforderlich hohen Fähigkeitsniveau beherrschen. Bei Einsätzen, die durch die Kompetenzen des NotSan in Verbindung mit einer telenotfallmedizinischen Unterstützung ausreichend notfallmedizinisch versorgt werden können, sei zukünftig nicht zwingend die Alarmierung eines notärztlich besetzten Rettungsmittels nötig.
Um die Einsatzindikationen für den notärztlichen Primäreinsatz sicher feststellen zu können, sollte unabhängig von der Qualifikation des Meldenden eine standardisierte und strukturierte Notrufabfrage durch die Rettungsleitstellen angewandt werden. Als Grundlage dieser Novellierung dienen die „Empfehlungen für einen Indikationskatalog für den Notarzteinsatz“ des Vorstands der Bundesärztekammer und weiterer Fachgesellschaften, so z.B. des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst (DBRD). Die Nachforderung eines notarztbesetzten Rettungsmittels erfolge durch die konsequente Anwendung der aktuellen Version der NUN-Versorgungspfade nach Einschätzung und Bewertung des anwesenden Rettungsdienstfachpersonals am Einsatzort.
Die Empfehlung kann hier heruntergeladen werden.

