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Johanniter ermöglichen älteren Mitarbeitern längere Erholungsphasen

11.01.2016, 11:02 Uhr

Foto: J. Dommel/Johanniter

Neue Arbeitsvertragsrichtlinien seit dem 1. Januar 2016

Bei der Johanniter-Unfall-Hilfe sind zum 1. Januar 2016 neue Arbeitsvertragsrichtlinien in Kraft getreten. Mit der Schaffung des neuen Entgeltmodells sollen jüngere Mitarbeiter für die Arbeit bei den Johannitern gewonnen und gebunden werden. Gleichzeitig sollen älteren Mitarbeitern weitere Perspektiven geboten werden. So wurde eine sogenannte Flexistufe speziell für langjährige Bedienstete geschaffen. Damit können ältere Mitarbeiter zukünftig wählen, ob sie eine reine Entgeltsteigerung (5%) oder eine reduzierte Entgeltsteigerung (3%) mit Anspruch auf zusätzlichen unbezahlten Sonderurlaub von fünf Tagen in Anspruch nehmen möchten. Damit sollen für die stärker werdende Belastung mit zunehmendem Alter längere Erholungsphasen ermöglicht werden.

In der für den Rettungsdienst ausschlaggebenden Entgeltgruppe 7, der die Notfallsanitäter zugeordnet wurden, sind in den nächsten Jahren drei Lohnerhöhungen vorgesehen: 2,0% zum 1. Januar 2016, 1,7% zum 1. Januar 2017 und weitere 1,7% zum 1. Januar 2018. Notfallsanitäter erhalten aktuell 2.652,20 Euro Grundgehalt in der Stufe 1 und bis zu 3.210,56 Euro in der Flexistufe. Rettungsassistenten gehören zur Entgeltgruppe 6, erhalten aber u.a. eine monatliche Zulage in Höhe von 50% der Differenz zu Entgeltgruppe 7. Schüler in der Ausbildung zum Notfallsanitäter erhalten im 1. Ausbildungsjahr 861,26 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 926,13 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 1.031,39 Euro.

Die neuen Arbeitsvertragsrichtlinien finden Sie hier.

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