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Kabinett beschließt Notfallreform

23.04.2026, 10:52 Uhr

Foto: J. Dommel

Rettungsdienst soll eigener Leistungsbereich im SGB V werden


Das Bundeskabinett hat am 21. April den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Für die präklinische Versorgung sind weitreichende strukturelle Veränderungen vorgesehen: Der Rettungsdienst soll dabei erstmals als eigenständiger Leistungsbereich im SGB V verankert und die Leitstellen der 112 und der 116 117 in einem gemeinsamen Gesundheitsleitsystem digital vernetzt werden. Das Gesetz soll in Teilen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Mit der Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenständiger Leistungsbereich im SGB V sollen auch fallabschließende Einsätze ohne Transport regelhaft abrechenbar werden. Über den neuen Leistungsbereich sollen bundeseinheitliche Rahmenvorgaben für die Leistungserbringung entwickelt werden, einschließlich Qualitäts- und Strukturanforderungen. Die 112 und die 116117 sollen künftig miteinander vernetzt werden. Grundlage ist eine gemeinsame, standardisierte Ersteinschätzung, über die Fälle zwischen Rettungsleitstelle und Akutleitstelle der KV bidirektional übergeben werden können. Die 116117 soll zu einer 24/7 erreichbaren Akutleitstelle mit verpflichtender telemedizinischer Versorgung und aufsuchendem Dienst ausgebaut werden.

Ein deutlicher Schwerpunkt liegt auf der Einbindung von Laien in die Rettungskette. Die telefonisch angeleitete Reanimation (T-CPR) soll als verbindlicher Bestandteil der Notrufabfrage in den Leitstellen etabliert werden. Ergänzend sollen digitale Ersthelfer-Alarmierungssysteme gesetzlich gefördert und flächendeckend an die Leitstellen angebunden werden. Vorgesehen ist zudem der Aufbau eines bundesweiten AED-Katasters, über das im Rahmen der Disposition auf öffentlich verfügbare Defibrillatoren verwiesen werden kann. An der klinischen Schnittstelle sollen flächendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhausstandorten entstehen, bestehend aus zentraler Ersteinschätzungsstelle, Notdienstpraxis und Notaufnahme. Der Gesetzentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren.

Den Gesetzesentwurf im Wortlaut finden Sie hier

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