S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Kein Blaulicht für Leitende Notärzte

22.10.2003, 08:00 Uhr

Vor dem Verwaltungsgericht Neustadt in der Südwestpfalz ist in der vergangenen Woche die Klage eines Arztes, bei Einsätzen als Leitender Notarzt Blaulicht und Martinshorn auf seinem Privat-Pkw nutzen zu dürfen, abgewiesen worden.

Geklagt hatte der Arzt Dr. Udo Koschwitz, einer von ca. 20 Leitenden Notärzten in Pirmasens, der geltend gemacht hatte, er würde bei größeren Unfällen mit dem privaten Auto viel zu lange benötigen, um an den typischen Verkehrsstaus vorbei rechtzeitig an den Einsatzort zu gelangen. Daher forderte er die Sondersignalanlage auch für seinen Privatwagen und den anderer LNA. Die Außenstelle Speyer des Landesbetriebs Straße und Verkehr lehnte seinen Antrag aber ab.

 

Das Verwaltungsgericht Neustadt stimmte der Auffassung des Landesbetriebs, möglichst wenig Blaulichter und Martinshörner zu genehmigen, jetzt zu. Da genügend behandelnde Notärzte bereits am Einsatzort seien, müsste ein koordinierender Leitender Notarzt, wie ihn die Katastrophenschutzgesetze vorsehen, nicht mit Sonderrechten herbeieilen. Koschwitz sieht das anders: "Die ganze Konzeption des Systems funktioniert in der Praxis nicht."

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum