Geklagt hatte der Arzt Dr. Udo Koschwitz, einer von ca. 20 Leitenden Notärzten in Pirmasens, der geltend gemacht hatte, er würde bei größeren Unfällen mit dem privaten Auto viel zu lange benötigen, um an den typischen Verkehrsstaus vorbei rechtzeitig an den Einsatzort zu gelangen. Daher forderte er die Sondersignalanlage auch für seinen Privatwagen und den anderer LNA. Die Außenstelle Speyer des Landesbetriebs Straße und Verkehr lehnte seinen Antrag aber ab.
Das Verwaltungsgericht Neustadt stimmte der Auffassung des Landesbetriebs, möglichst wenig Blaulichter und Martinshörner zu genehmigen, jetzt zu. Da genügend behandelnde Notärzte bereits am Einsatzort seien, müsste ein koordinierender Leitender Notarzt, wie ihn die Katastrophenschutzgesetze vorsehen, nicht mit Sonderrechten herbeieilen. Koschwitz sieht das anders: "Die ganze Konzeption des Systems funktioniert in der Praxis nicht."