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Klagen gegen „Christoph Berlin“

10.02.2012, 11:51 Uhr

Foto: DRF Luftrettung

Schadensersatz für Anwohner

Der Rettungshubschrauber „Christoph Berlin“, der vom Helikopterlandeplatz auf dem Dach des Unfallkrankenhauses Marzahn (UKB) aus startet und landet, sorgt für Unmut bei Anwohnern. Wie die Zeitung „BZ“ berichtet, klagten 13 Hausbesitzer dagegen, dass der RTH auf dem Helipad des UKB landen darf. Das zuständige Verwaltungsgericht entschied, dass jeder der Anwohner vom UKB 12.000 Euro für den Schallschutz erhält. Der Artikel beklagt, dass die Hausbesitzer auch entschädigt werden, ohne Schallschutzfenster einbauen zu lassen – immerhin noch mit einer Summe von 6.000 Euro.

Die Empörung ist groß, viele Beobachter warnen, dass hier Einzelinteressen über das Gemeinwohl gestellt werden, nach dem Motto: Wie kann es sein, dass die Lebensretter mit dem RTH verklagt werden können und die Kläger noch Geld vom UKB bekommen? Die Kläger in Marzahn forderten laut Bericht eine Deckelung bei der Anzahl der Flüge. Dabei fliege am UKB ein „schallgedämpfter Eurocopter“ des Musters EC 145. Für 2014 sei ein noch leiseres Muster bestellt worden. Der BZ-Artikel fragt abschließend: „Wie konnte das Verwaltungsgericht eine so absurde Entscheidung treffen?“

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