Im Ennepe-Ruhr-Kreis haben die Krankenkassen als Kostenträger für den Rettungsdienst mitgeteilt, dass sie für Fehlfahrten nicht mehr aufkommen wollen. Dann muss der Kreis als Träger des Rettungsdienstes die finanziellen Mittel zunächst vorhalten. Da er gesetzlich verpflichtet ist, den Rettungsdienst kostendeckend zu organisieren, bliebe der Kreisverwaltung keine andere Möglichkeit, als die offenen Beträge direkt bei den Patientinnen und Patienten einzufordern, heißt es dazu vom Ennepe-Ruhr-Kreis. Die Krankenkassen interpretieren damit eine Regelung des SGB V neu, wonach die Übernahme der Kosten für Fahrten des Rettungsdienstes nur dann für die Krankenkassen verpflichtend sei, wenn auch ein Transport stattgefunden habe. Dem stehe laut Kreis allerdings das Rettungsgesetz NRW entgegen, das Fehlfahrten ausdrücklich als ansatzfähige Kosten einordnet. Der Ennepe-Ruhr-Kreis beziffert den Anteil der Fehlfahrten an der Gesamtzahl der Einsätze im Rettungsdienst auf ungefähr 20 bis 25%.
In der Kreistagssitzung am 30. Juni will die Verwaltung der Politik die ursprünglich kalkulierte Gebührensatzung vorlegen und zur Abstimmung stellen. Sie gilt für die zweite Jahreshälfte 2025 und sieht vor, dass die Kosten für einen KTW-Einsatz dann von derzeit 596 auf 807 Euro steigen, für einen RTW-Einsatz von 943 auf 1.393 Euro und für einen NEF-Einsatz von 901 auf 1.139 Euro. Für den Beschluss der Satzung sei die Zustimmung der Krankenkassen nicht notwendig, so der Ennepe-Ruhr-Kreis. Um das Problem mit den Krankenkassen in NRW zu lösen, sei aber bereits durch das Landesgesundheitsministerium ein Gesprächsformat gemeinsam mit den Spitzenverbänden von Landkreis- und Städtetag sowie Vertretern der Krankenkassen geschaffen worden.