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Kreis Gütersloh benötigt 60 neue Stellen im Rettungsdienst

11.06.2025, 15:28 Uhr

Foto: Kreis Gütersloh

Finanzielle Auswirkungen werden auf rund 4 Mio. Euro geschätzt


Am Montag wird im Kreisausschuss des Kreises Gütersloh über die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans beraten. In dem entsprechenden Sitzungsdokument (Drucksachen-Nr. 6448) wird vorgeschlagen, im Stellenplan des Kreishaushaltes 2026 zusätzlich 59,56 Stellen (VZÄ) und weitere Haushaltsmittel vorzusehen. Dafür soll die Verwaltung beauftragt werden, ein konkretes Konzept für die Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes inklusive der finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten und vorzustellen.

Der aktuelle Bedarfsplan des Kreises Gütersloh wurde am 2. Juli 2018 durch den Kreistag beschlossen (Drucksachen-Nr. 4730) und dreimal aktualisiert. Für die Fortschreibung wurde die Fa. Orgakom beauftragt, die Rettungswachenstandorte und die Rettungsmittelvorhaltung für den gesamten Rettungsdienstbereich Kreis Gütersloh anhand der Leitstellendaten des Zeitraumes 1. März 2022 bis 28. Februar 2023 zu überprüfen. Dies ergab, dass die RTW-Einsatzzahlen im Rettungsdienstbereich Kreis Gütersloh seit 2018 um rund 24% gestiegen sind. Daher sei an den Standorten Gütersloh, Halle (Westf.) und Steinhagen jeweils ein zusätzlicher RTW erforderlich. Am Notarztstandort Rheda-Wiedenbrück hat die Überprüfung zudem einen Bedarf für zusätzliches NEF ergeben. An den übrigen Standorten (mit Ausnahme Herzebrock-Clarholz) werden die Vorhaltezeiten der vorhandenen Rettungsmittel erhöht. Bei den KTW ist eine veränderte Zuordnung der Vorhaltezeiten zu den einzelnen Standorten vorgesehen, um die Durchführung der Krankentransporte mit RTW zu reduzieren. Zudem sein ein neuer Rettungswachenstandort in Langenberg notwendig, um die Versorgung im Bereich Langenberg (Kreis Gütersloh)/Wadersloh (Kreis Warendorf) zu verbessern und gleichzeitig die angrenzenden Rettungswachen Rietberg und Rheda-Wiedenbrück zu entlasten. In Langenberg soll ein Tages-RTW vorgehalten werden. Die beteiligten Verbände der Krankenkassen haben – mit der Einschränkung, dass die Ausweitung der Notarztvorhaltung erst nach erfolgter Evaluation des Telenotarzt-Konzeptes sowie einer weiteren Zustimmung der Krankenkassen erfolgen soll – ihr notwendiges Einvernehmen zum Rettungsdienstbedarfsplan bereits erteilt. Der Kreis schätzt die finanziellen Auswirkungen auf rund 4 Mio. Euro.

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