Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Notfallsanitäterinnen und -sanitäter im Kreis Herford im Notfalleinsatz Morphin verabreichen. Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst, Steffen Grautoff, hat das Opioid freigegeben. Es erweitere die Kompetenzen der Einsatzkräfte, die in der Vergangenheit bereits unter Beweis gestellt hätten, dass sie fachlich auf hohem Niveau und sehr sorgfältig arbeiten. Morphin biete in der Notfallversorgung mehr Möglichkeiten, Therapien könnten früher und zielgerichteter eingesetzt werden, ohne das Risiko für die Patientinnen und Patienten zu erhöhen. Alle Notfallsanitäterinnen und -sanitäter des Kreises sind während ihrer Ausbildung im Umgang mit Betäubungsmitteln geschult worden. Sie wurden darüber hinaus ausführlich in das Thema Morphingabe eingewiesen.
Grautoff ist Teil eines überregionalen Arbeitskreises an Ärztlichen Leitern, die gemeinsam einheitliche Vorgehensweisen für verschiedene Behandlungspfade in der Notfallversorgung entwickelt haben. Dazu zählt auch der Umgang mit Betäubungsmitteln. Zudem verfasste er eine präzise Handlungsanweisung für die Rettungskräfte mit detaillierten Informationen zur Lagerung und Verabreichung von Morphin. Größtenteils werde im Kreis Herford aber mit anderen Schmerzmitteln gearbeitet. Im Juli habe man nur eine niedrige zweistellige Anzahl an Fällen gehabt, in denen die Einsatzkräfte den Patientinnen und Patienten Morphin verabreicht hätten. Die Erfahrungen seien bislang durchweg positiv.