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Kreis Soest erhöht Vorhaltezeiten im Rettungsdienst

06.01.2025, 14:13 Uhr

Foto: D. Behrens/ Kreis Soest

Rettungsdienstbedarfsplan wurde fortgeschrieben


Seit dem 1. Januar 2025 setzt der Kreis Soest einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan um. Dies hatte der Kreistag noch in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 beschlossen. Die Basis für eine grundlegende Weiterentwicklung war ein Gutachten aus dem Jahr 2020. Es stellte fest, dass steigende Einsatzzahlen, eine wachsende Bevölkerungszahl und die demografische Entwicklung eine Anpassung der Strukturen notwendig machten. Die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes sieht nun u.a. eine Erhöhung der Wochenvorhaltezeit um weitere 30 Stunden, eine entsprechende Anpassung der Vorhaltung der Rettungsdienstfahrzeuge sowie eine Fixierung des Telenotarztsystems vor. Die KTW-Vorhaltezeiten wurden auf Basis einer detaillierten Analyse angepasst.

Beim Telenotarztsystem arbeitet der Kreis Soest mit fünf südwestfälischen Kreisen und dem Oberbergischen Kreis zusammen. Die Anforderungen an das System sind nun ausformuliert, sodass 2025 nicht nur die Ausschreibung, sondern auch die Umsetzungsphase beginnen kann. Der Telenotarzt soll den Notfall- und Rettungssanitätern im Einsatz nicht nur jederzeit die Möglichkeit der ärztlichen Anleitung oder Unterstützung bieten, sondern auch mehr Rechtssicherheit, heißt es dazu vom Kreis.

Der Rettungsdienstbedarfsplan kann hier heruntergeladen werden.

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