Nachdem Anfang April vom Bundesministerium der Gesundheit (BMG) der „Referentenentwurf zur Aufrechterhaltung und Sicherung intensivmedizinischer Krankenhauskapazitäten (DIVI-Intensivregister-Verordnung)“ veröffentlicht wurde und damit intensivbettenführenden Krankenhäuser verpflichtet wurden, sich auf der Website des DIVI-Intensivregisters zu registrieren und ihre intensivmedizinischen Kapazitäten einmal täglich zu aktualisieren, nahm der Fachverband Leitstellen (FVLST) in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Stellung dazu. Darin kritisierte der FVLST die Einführung einer neuen Online-Plattform und forderte Schnittstellen zu den anderen Systemen wie Ivena eHealth und dem Covid-19-Resource-Board (wir berichteten hier).
Eine Reaktion aus dem Bundesministerium für Gesundheit folgte schnell: In einer E-Mail vom 21. April an den FVLST kündigte ein Vertreter des Referats 512 „Cybersicherheit und Interoperabilität“ an, dass „die Ivena-Schnittstelle im Intensivregister in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen wird“. Mit der Stellungnahme habe der Fachverband einen wichtigen Punkt angesprochen und dem BMG sei es wichtig, auf Mehrfacherfassungen von Informationen zu verzichten und Informationssysteme interoperabel zu gestalten. Daher habe man bereits den technischen Dienstleister beauftragt, Schnittstellen im Intensivregister vorzusehen. Dabei handele es sich zum einen um eine Schnittstelle zu Ivena und zum anderen um eine HL7-konforme XML-Schnittstelle. Letztere solle z.B. von Krankenhausinformationssystemen angesprochen werden können. Da eine Schnittstelle nicht nur im Intensivregister implementiert sein müsse, sondern auch im Quellsystem (hier: Ivena), würden sich die technischen Dienstleister auf Seite des Intensivregisters bzw. auf Seite von Ivena bereits im Austausch befinden.