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Länder pochen auf Wahrung ihrer Planungshoheit im Rettungsdienst

04.06.2026, 12:42 Uhr

Foto: S. Drolshagen

Ausschüsse im Bundesrat fordern Änderungen der Notfallreform


Am 12. Juni 2026 debattiert der Bundesrat über den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“ (Drucksache 255/26). Der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten haben dazu eine Empfehlung mit zahlreichen Änderungsvorschlägen vorgelegt. Zur Finanzierung des Rettungsdienstes wird gefordert, dass das bisherige Gebührenmodell der Länder weiterhin möglich bleiben soll. Investitions- und Vorhaltekosten müssten explizit im Gesetzestext verankert werden, nicht nur in der Begründung. Zudem sei die Bindung der Vergütung an den Grundsatz der Beitragssatzstabilität (§ 71 SGB V) für den Rettungsdienst ungeeignet, weil Vorhalte- und Investitionskosten strukturell darüber hinausgehen. Auch sei die Übergangsfrist von 12 Monaten zu kurz; damit die Landesrettungsdienstgesetze angepasst werden können, seien 24 bis 36 Monate nötig.

Auch die Fristen zur Standortfestlegung der Integrierten Notfallzentren (INZ) seien mit sechs Monaten viel zu kurz; die Länder fordern 12 Monate. Die Erreichbarkeitsvorgabe der INZ von 30 min solle auf „nach Möglichkeit 30, maximal 40 Minuten“ aufgeweicht werden, um ländliche Regionen zu berücksichtigen. Zum Fachgremium medizinische Notfallrettung (§ 133b SGB V) gibt es starke Bedenken hinsichtlich der Länderkompetenzen. So solle das Gremium paritätisch besetzt werden (je 16 Stimmen für Länder und Krankenkassen), für wichtige Beschlüsse wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit vorgeschlagen. Die Kompetenz des Bundesgesundheitsministeriums, eigene Rahmenempfehlungen zu erlassen, wenn das Gremium Fristen versäumt (§ 133b Abs. 6), solle gestrichen werden – dies verstoße gegen die föderale Kompetenzordnung.

Insgesamt unterstützen die Länder die Ziele der Notfallreform grundsätzlich, pochen aber massiv auf die Wahrung ihrer Planungshoheit im Rettungsdienst, fordern eine rechtssichere Investitionsfinanzierung und verlangen deutlich längere Übergangsfristen für die Umsetzung. Keine Einwände hat hingegen der Finanzausschuss.

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