Der Kreistag des Landkreises Diepholz hat in seiner Sitzung am Montag beschlossen, die wöchentliche regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeitenden im Rettungsdienst von derzeit 48 auf 45 h zu reduzieren. Die Mehrkosten in Höhe von ca. 600.000 Euro jährlich werden aus Mitteln des Kreishaushaltes übernommen (Vorlage-Nr. VO/2024/271). Begründet wird dieser Schritt damit, dass es mit einer Arbeitszeit von 48 h/Woche zunehmend schwieriger werde, Mitarbeitende zu binden bzw. zu gewinnen. Bis auf den TVöD-VKA hätten mittlerweile alle weiteren im Rettungsdienst angewandten Tarifverträge wie z.B. der DRK-Reformtarifvertrag oder die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der kirchlichen Hilfsorganisationen die Ausweitung der Arbeitszeit eingeschränkt.
Im Nachbarlandkreis Verden gelte für den kommunalen Teil des Rettungsdienstes bereits seit dem Jahr 2018 eine vom Landkreis Verden finanzierte Reduzierung der Arbeitszeit auf 45 h/Woche, um eine Gleichbehandlung mit dem DRK Verden zu erzielen. Aufgrund der bundesweiten Knappheit von rettungsdienstlich qualifiziertem Personal sei es für Mitarbeitende mittlerweile recht einfach, eine Anstellung in einem Betrieb mit geringerer wöchentlicher Arbeitszeit in unmittelbarer Nähe des Landkreises Diepholz zu finden. Die Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes seien außerhalb des Tarifvertrags zu keinen Kompromissen bereit. Für sie seien die Inhalte des TVöD als einschlägigen Tarifvertrag maßgeblich und würden auch unstrittig anerkannt.
Die jährlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 600.000 Euro würden aufgrund des höheren Personalmehrbedarfs von voraussichtlich 9,76 zusätzlichen Vollzeitstellen entstehen. Sie verteilen sich auf 3,12 Stellen für die Rettungsdienst Landkreis Diepholz gGmbH und 6,64 Stellen für die DRK Diepholz Rettung und Krankentransport gGmbH. Eine Befristung der Regelung bis zum Jahresende 2026 hält der Landkreis für angebracht, damit sich die außertarifliche Leistung nicht zum Dauerzustand entwickle.